ZfW erhebt Strafanzeige gegen TransnetBW wegen Bodenverunreinigung durch Ausbläser in Altertheim beim Bau von SuedLink

Heute hat die Überparteiliche Wählergemeinschaft „Zukunft für Würzburg“ (ZfW) bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Würzburg Strafanzeige aufgrund des § 324a StGB gegen den Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW eingereicht wegen einer „verwaltungsrechtswidrigen Einbringung und des Eindringen Lassens von schädlichen Stoffen auf bzw. in den Boden anlässlich der Ausbläser im Zusammenhang mit den Spülbohrungen beim Bau der SuedLink-Trasse in Altertheim. In diesem Verhalten sieht die ZfW eine Gefahr für Fauna und Flora aber auch für das Grundwasser im zukünftigen Trinkwasserschutzgebiet „Zeller Quellen“ der Stadt Würzburg. Schon jetzt habe die TransnetBW eine Verunreinigung von Boden und Grundwasser in bedeutendem Umfang in Kauf genommen.

Die ZfW hat durch einen beauftragten Sachverständigen feststellen lassen, in welchem Umfang betroffene Biotope und das Grundwasser durch die ausgetretene Spülflüssigkeit von sog. HDD-Bohrungen geschädigt worden sind. Bei einer Begehung drei Tage nach dem Vorfall habe es sich gezeigt, dass TransnetBW gegenüber der Öffentlichkeit nur einen Ausbläser genannt hat. Der Vorfall stelle sich aber viel gravierender dar, weil auf der Verlängerung der Trasse hangseitig mindestens zwei weitere Ausbläser festgestellt werden mussten. Diese seien nach Angaben des Sachverständigen zum Teil noch nicht einmal abgesichert gewesen, sodass die Spülflüssigkeit mehrere Tage ungehindert hangabwärts in Richtung des talseitigen Wassergrabens habe abfließen können.

Für den Vorsitzenden der ZfW, Stadtrat und Rechtsanwalt Wolfgang Baumann,  waren die Ausbläser und die damit in Verbindung stehenden Schäden mit großer Wahrscheinlichkeit zu erwarten: „Das zugrundeliegende HDD-Bohrkonzept der TransnetBW funktioniert bei wechselhafter Bodenstruktur nicht. Die Bohrflüssigkeit müsste faktisch an die wechselnden Bedingungen des Untergrunds angepasst werden, wenn man einen Vortrieb über mehrere 100 Meter beabsichtigt. In jedem Fall wären dann auch mehr Untersuchungsbohrungen erforderlich. Auf diese hat man offensichtlich mehr oder weniger verzichtet und in Kauf genommen, dass bei unterschiedlichem Gestein im Untergrund die Bohrflüssigkeit teilweise unerkannt nach unten ins Grundwasser gedrückt wird oder eine hohe Quote von Bläsern entsteht.“

In der Strafanzeige werden zwei Dutzend ähnliche Fälle von Ausbläsern mit großem Schadenspotential in Baden-Württemberg dargestellt, die auf ein fehlerhaftes Baukonzept schließen lassen. Baumann wirft TransnetBW vor, die Schäden bewusst aus wirtschaftlichen Gründen in Kauf zu nehmen, um teure Konzeptänderungen zu vermeiden.