Stellungnahme
- der überparteilichen Wählergemeinschaft „Zukunft für Würzburg“ (ZfW) und
- von deren Vorsitzenden Stadtrat Wolfgang Baumann, Dr.-Onymus-Straße 52, 97080 Würzburg – persönlich –
im bergrechtlichen Verfahren betreffend den Rahmenbetriebsplan mit integriertem Hauptbetriebsplan und integrierter vereinfachter Raumverträglichkeitsprüfung für die Errichtung und den Betrieb des Bergwerks „ Altertheimer Mulde“ zur Gewinnung von Kalziumsulfatgestein (Gips/Anhydrit) in den Gemeindegebieten von Altertheim, Waldbrunn und Helmstadt sowie im gemeindefreien Gebiet „Irtenberger Wald“, Landkreis Würzburg der Firma Knauf Gips KG, Iphofen – im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorhaben
Gemäß dem Antrag der Fa. Knauf Gips KG, Iphofen, vom 14.12.2017 beabsichtigt diese den Neuaufschluss eines Bergwerks mit einer Jahresförderung von bis zu einer Million Tonnen Gips. Parallel hierzu hat die Trinkwasserversorgung Würzburg GmbH (TWV), eine Beteiligungsgesellschaft der Stadt Würzburg, beim Landratsamt Würzburg ein Verfahren zur Ausweisung eines vergrößerten Wasserschutzgebiets beantragt, um die Versorgung der Bewohner und Betriebe der Stadt Würzburg mit Trinkwasser auch zukünftig zu sichern. Das Vorhaben der Fa. Knauf liegt innerhalb der beantragten Schutzgebietsausweisung.
Die Einwender beziehen ihr Trinkwasser von der TWV.
- Sie müssen befürchten, dass die Verwirklichung des Abbauprojektes die Versorgung mit Trinkwasser in ihrem Versorgungsgebiet zukünftig in höchstem Maße gefährdet, sei es dass das Trinkwasserdargebot durch massive Grundwasserabflüsse über Sickerwasser in das geplante Bergwerk ganz erheblich verringert wird und daher zur Daseinsvorsorge gem. § 50 WHG nicht mehr ausreicht, sei es dass partielle temporäre Ersatzmaßnahmen schon in der Errichtungsphase zu einer gravierenden Verteuerung des Trinkwassers führen werden.
- Die Annahmen der Gutachter zur Durchlässigkeit der Deckschicht sind unzutreffend; der erforderliche Nachweis der behaupteten geringen Durchlässigkeit liegt nicht vor, er ist nachweislich misslungen.
- Auch die Feststellungen der Gutachter zur Grundwasserneubildung und zur Versickerung sind unzutreffend.
- Neben der generellen Mengenminderungsproblematik besteht ein unlösbares Problem wegen einer zu erwartenden Aufkonzentrierung des Trinkwassers mit dem bei der Gipslösung entstehenden Sulfat.
Daher erheben die Einwender zu 1. und 2. Einwendungen gegen das geplante Vorhaben, insbesondere gegen die beantragte Zulassung des Rahmenbetriebsplans mit integriertem Hauptbetriebsplan. Wegen der rechtlichen und tatsächlichen Begründung wird Bezug genommen auf die Schriftsätze der Rechtsanwaltskanzlei Dolde Mayen & Partner, respective der Rechtsanwälte Dr. Deutsch und Dr. Knappe, für die Stadt Würzburg, welche vollinhaltlich zum Gegenstand der hiesigen Einwendungen gemacht werden.
Darüber hinaus wird noch auf Folgendes hingewiesen:
Die Modellannahmen der Fa. DMT sind nicht annähernd durch ausreichende hydrogeologische Untersuchungen unterlegt. Im Ausgangsgutachten werden Annahmen aufgrund von 19 Placebo-Bohrungen auf einer Fläche von 7,1 km ² getroffen. Konkrete Befunde sind durch diese Methode ausgeschlossen. Wenn dennoch Ergebnisse präsentiert werden, dann beruhen sie auf der beeindruckenden Phantasie des Gutachters. Sie sind aber mangels fachlicher Stringenz in einem verwaltungsrechtlichen Zulassungsverfahren nicht verwendbar und nicht berücksichtigungsfähig.
Es fehlen – soweit aus den ausgelegten Unterlagen ersichtlich – erforderliche geophysikalische Untersuchungen mit einem ausreichenden digitalen Geländemodell.
Trotz Ergänzungen bleibt die Tektonik weitgehend ungeklärt.
Im Ergebnis ist schon aufgrund der hier genannten Gesichtspunkte eine positive Entscheidung über den Antrag der Fa. Knauf ausgeschlossen. Von Restrisiken zu sprechen, ist angesichts der mangelhaften Erkenntnislage unzulässig.
Hinzu kommen eine mangelhafte unzureichende Bedarfsprognose und zahlreiche Verfahrensfehler sowie Verstöße gegen wasserrechtliche Grundsätze und Gebote (vgl. Stellungnahme der Stadt Würzburg).
Daher wird die Zurückweisung des Antrags der Fa. Knauf beantragt.
Den weiteren materiellen und formellen Anträgen der Stadt Würzburg schließen sich die Einwender zu 1. und 2. an.
Für die Einwenderin zu 1.
Wolfgang Baumann
ZfW-Vorsitzender
Einwender zu 2.
Wolfgang Baumann